Wir sind eine reine Bestellpraxis. Das bedeutet, dass Sie mit uns zunächst einen Termin vereinbaren müssen, bevor Sie dann zur ersten Behandlung kommen können. Zudem bitten wir Sie darum Termine rechtzeitig (bis 18 Uhr am Vortag) abzusagen, da wir die vereinbarte Zeit nur für Sie allein reserviert haben.
Bitte bringen Sie zu der ersten Therapiesitzung eine gültige Heilmittel-Verordnung mit. Die Gültigkeit einer Verordnung beträgt 2 Wochen. (s. auch Kostenübernahme)
Bei dem ersten Termin steht zunächst die Anamnese im Vordergrund. Das bedeutet, dass wir Ihnen zunächst einige Fragen stellen um Sie oder auch Ihr Kind erfolgreich behandeln zu können. Danach folgt eine Diagnose, die die Grundlage für die logopädische Therapie schafft.
Eine Sitzung dauert in der Regel 45 Minuten.
Natürlich findet bei unseren kleinen Patienten alles spielerisch statt. Hierfür stehen in der Praxis umfangreiche Therapiematerialien zur Verfügung.
Schließlich lernt es sich mit Freude doch am besten! Dies gilt natürlich für Klein und Groß!!
Das Wohlbefinden unserer Patienten und ein freundliches Miteinander liegen uns besonders am Herzen!
Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen:
Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10 € sowie 10% der Behandlungskosten pro ärztlicher Verordnung vor.
Logopädische Praxis Dorothee Richter
Zentrumstraße 16, 59192 Bergkamen, Deutschland
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